Erschließung
Anbindung des Grundstücks an öffentliche Straßen, Strom-, Wasser-, Abwasser-, Telekom-Netze. Ohne vollständige Erschließung keine Baugenehmigung.
Anbindung des Grundstücks an öffentliche Straßen, Strom-, Wasser-, Abwasser-, Telekom-Netze. Ohne vollständige Erschließung keine Baugenehmigung.