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Bauvertrag

Regelt Leistungsumfang, Termine, Zahlungsplan, Bauweise und Gewährleistung. Es gibt BGB-Werkverträge und Verträge nach VOB/B. Entscheidend ist die möglichst genaue Beschreibung aller Leistungen, Fristen und Zahlungen. Im Zweifel gilt immer der geschriebene Vertragstext, nicht das Prospekt.

 

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