Ansichten
Architektenzeichnungen, die die vier Gebäudeseiten (Nord, Süd, Ost, West) abbilden. Sie zeigen die Fenster- und Türanordnung, Fassade, Dachform und Dachneigung. Ansichten sind Pflichtbestandteil des Bauantrags.
Architektenzeichnungen, die die vier Gebäudeseiten (Nord, Süd, Ost, West) abbilden. Sie zeigen die Fenster- und Türanordnung, Fassade, Dachform und Dachneigung. Ansichten sind Pflichtbestandteil des Bauantrags.