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Abnahme

Förmliche Übergabe des fertiggestellten Bauwerks vom Bauunternehmen an den Bauherrn. Hier beginnt die Gewährleistungsfrist. Im Abnahmeprotokoll werden alle Mängel dokumentiert, die bei der Besichtigung auffallen.

Die Abnahme sollte immer schriftlich erfolgen, da ohne sie das Beweisrisiko bei späteren Mängeln beim Bauherrn liegt. Es gibt die förmliche Abnahme (mit Protokoll) und die sogenannte „fiktive Abnahme“, wenn das Haus ohne Abnahmeprotokoll genutzt wird.

 

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